Marktordnung gilt für alle Aussteller und Besucher.

 

Aufbau ist ab 6 Uhr.

 

Der eigene Müll ist von jedem Aussteller ausnahmslos mitzunehmen.

 

Privatpersonen dürfen nur Ware ihres eigenen Haushalts verkaufen.

 

Der Verkauf von Neuware unterliegt der Gewerberechtlichen Bestimmung.

 

Der Verkauf von Waffen,Kriegsspielzeug,Nazi-Trödel,Raubkopien.Pornografisches Material und der Handel mit Tieren ist Verboten.

 

Für Unfälle Personen oder Sachschäden,Diebstahl wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.

 

Der Veranstalter hat das Hausrecht auf dem Marktgelände.In begründeten Fällen kann ein Platzverweis oder ein dauerhaftes Platzverbot ausgesprochen werden.

 

Der Verkauf von Fleisch und Wurstwaren ist Verboten.

 

Mit dem Betreten des Marktgeländes, erkennen Besucher und Aussteller die hier vorliegende Marktordnung einverstanden.

 

Hunde sind an der Leine zu führen, Kampfhunde müssen auf dem Gelände einen Maulkorb tragen.

 

Flohmarkt-Team Müller-Jäger